Buhle Consulting GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Buhle Consulting GmbH, Wehlener Str. 46, 01279 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer")

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Buhle Consulting GmbH und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Beratungsleistungen, Softwareentwicklung, Projektmanagement und verwandte Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung verantwortlich.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.

(2) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichend vereinbart.

(4) Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert abgerechnet.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.

(2) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderliche technische Infrastruktur (z. B. Zugänge, Testumgebungen, Hardware) zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber prüft Arbeitsergebnisse innerhalb der vereinbarten Frist und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete Mängel.

§ 6 Abnahme

(1) Sofern werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Auftraggeber.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorlage des Arbeitsergebnisses zu erklären oder begründete Einwände zu erheben.

(3) Erklärt der Auftraggeber innerhalb der Frist weder die Abnahme noch erhebt er Einwände, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 10 Datenschutz

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, eingehalten.

(2) Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

(2) Rahmenverträge für laufende Betreuung können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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